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Beschreibung
Das Gewerbegrundstück umfasst eine Fläche von 2.835 m² und befindet sich in einem etablierten Gewerbe- und Industriestandort im Osnabrücker Hafen. Die Fläche ist vollständig befestigt und aufgrund ihrer guten Verdichtung unmittelbar für gewerbliche Nutzungen geeignet. Eine Baulast ist nicht vorhanden.
Das Grundstück ist verkehrsrechtlich erschlossen und verfügt über eine gemeinschaftlich genutzte Zufahrt. Der Erwerber beteiligt sich anteilig mit 25 % an den Kosten für die Einfahrt, die mit drei weiteren Grundstückseigentümern gemeinsam genutzt wird.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich. Eine Bebauung ist grundsätzlich nach § 34 BauGB zulässig und orientiert sich an der Umgebungsbebauung. Eine verbindliche Bauleitplanung besteht nicht. Für das Grundstück wurde bereits eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle erteilt, wodurch eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ermöglicht wird.
Die Stellplatzanforderungen richten sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Osnabrück, Zone 3. Darüber hinaus erfolgt das Bauverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, was zusätzliche Planungssicherheit und Verfahrensvorteile bieten kann.
Mit seiner großzügigen Fläche, der vorhandenen Baugenehmigung und der verkehrsgünstigen Lage innerhalb eines bedeutenden Gewerbestandorts bietet das Grundstück hervorragende Voraussetzungen für Produktions-, Lager-, Logistik- oder vergleichbare gewerbliche Nutzungen.
Das Grundstück ist verkehrsrechtlich erschlossen und verfügt über eine gemeinschaftlich genutzte Zufahrt. Der Erwerber beteiligt sich anteilig mit 25 % an den Kosten für die Einfahrt, die mit drei weiteren Grundstückseigentümern gemeinsam genutzt wird.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich. Eine Bebauung ist grundsätzlich nach § 34 BauGB zulässig und orientiert sich an der Umgebungsbebauung. Eine verbindliche Bauleitplanung besteht nicht. Für das Grundstück wurde bereits eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Produktions- und Lagerhalle erteilt, wodurch eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens ermöglicht wird.
Die Stellplatzanforderungen richten sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Osnabrück, Zone 3. Darüber hinaus erfolgt das Bauverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, was zusätzliche Planungssicherheit und Verfahrensvorteile bieten kann.
Mit seiner großzügigen Fläche, der vorhandenen Baugenehmigung und der verkehrsgünstigen Lage innerhalb eines bedeutenden Gewerbestandorts bietet das Grundstück hervorragende Voraussetzungen für Produktions-, Lager-, Logistik- oder vergleichbare gewerbliche Nutzungen.
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Lage
Das Grundstück befindet sich in attraktiver Gewerbelage im Osnabrücker Hafen, einem der bedeutendsten Industrie-, Logistik- und Gewerbestandorte der Region. Die Umgebung ist geprägt von Produktionsbetrieben, Logistikunternehmen, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben.
Die Autobahnen Bundesautobahn 1 und Bundesautobahn 30 sind innerhalb weniger Fahrminuten erreichbar und gewährleisten schnelle Verbindungen in Richtung Ruhrgebiet, Niederlande, Bremen und Hamburg.
Der Hafenstandort verfügt zudem über eine gewachsene gewerbliche Infrastruktur und bietet optimale Voraussetzungen für Produktions-, Lager- und Logistiknutzungen. Die Innenstadt von Osnabrück ist in kurzer Zeit erreichbar.
Die Autobahnen Bundesautobahn 1 und Bundesautobahn 30 sind innerhalb weniger Fahrminuten erreichbar und gewährleisten schnelle Verbindungen in Richtung Ruhrgebiet, Niederlande, Bremen und Hamburg.
Der Hafenstandort verfügt zudem über eine gewachsene gewerbliche Infrastruktur und bietet optimale Voraussetzungen für Produktions-, Lager- und Logistiknutzungen. Die Innenstadt von Osnabrück ist in kurzer Zeit erreichbar.
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Energieausweis
- Nutzungsart
- Gewerbe
- Erschliessung
- Teilerschlossen
- Warmwasser enthalten
- Nein






